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Chair of Geodynamics and Geomaterial Research

Strahlenschutz

Strahlenschutzbestimmungen des Lehrstuhls für Geodynamik und Geomaterialforschung

Strahlenschutzbeauftragte des Lehrstuhls:

Dr. Stefan Höhn,  Raum 213,  Tel. 31-81749,  stefan.hoehn@uni-wuerzburg.de

Regelungen für die Benutzung lehrstuhleigener Röntgengeräte:

Am Lehrstuhl für Geodynamik und Geomaterialforschung des Instituts für Geographie und Geologie unterliegen das Röntgenpulverdiffraktometer (Raum 326), die Elektronenstrahl- Mikrosonde (Raum 215-16) und die Röntgenfluoreszenzanlage der Geochemie (Raum 125) dem Strahlenschutz.

Insbesondere für die Benutzung des Röntgenpulverdiffraktometers gelten die folgenden, absolut verbindlichen Regeln:

An dem Gerät darf grundsätzlich nur gearbeitet werden

  • nach Rücksprache mit einem der Strahlenschutzbeauftragten
  • bei Anwesenheit bzw. Erreichbarkeit eines der Strahlenschutzbeauftragten
  • nach erfolgter Röntgenbelehrung mit Unterschrift, Gültigkeit 12 Monate
  • nach erfolgter Geräteeinweisung mit Unterschrift
  • bei Führung eines Messprotokolls im Gerätebenutzerbuch

Störungen jeglicher Art an den Messgeräten müssen sofort dem zuständigen Laborleiter bzw. Strahlenschutzbeauftragten mitgeteilt werden.

Eigenständige Manipulationen, “Reparaturen” etc. an den Geräten, die über die bei der Einweisung erlernte Handhabung hinausgehen, sind strikt verboten.

Kinder und Jugendliche sowie Schwangere dürfen die Laborräume nicht betreten.

Justagearbeiten dürfen ausschließlich von Herrn Schwabenländer durchgeführt werden.

Reparaturen bei laufender Röntgenröhre durch Servicefirmen oder hauseigene Techniker müssen vorher bei einem der Strahlenschutzbeauftragten angemeldet werden.

Verhalten bei Störfällen:

Ein Störfall ist jede technische Störung an einem Messgerät.

  • Gerät abschalten
  • Notiz über die Störung anbringen
  • umgehende Mitteilung an den zuständigen Laborleiter und Strahlenschutzbeauftragten

Verhalten bei Unfällen:

Jede Strahlenexposition einer Person ist als Unfall zu betrachten.

  • Gerät ausschalten (Notschalter)
  • Gerät unverändert absichern
  • Sofortige Mitteilung an den Strahlenschutzbeauftragten des Instituts, ggf. an den Strahlenschutzbevollmächtigten der Universität (vgl. Meldeplan)
  • Den Unfall sofort schriftlich protokollieren, dabei vor allem die Position der betroffenen Person am Gerät und die Dauer der Strahlenexposition berücksichtigen
  • Sofortiger Artzbesuch der betroffenen Person

 

Weitere Informationen:

Zur Internetseite der Strahlenschutzstelle der Universität